Seit 1995 bin ich ununterbrochen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Glaser- und Glasveredlerhandwerk von der Handwerkskammer zu Köln bestellt. Durch jährlich mehrfache Fortbildungen in den von mir vertretenen Gewerken und durch meine Mitarbeit in berufsbildenden Ausschüssen der Handwerksverbände und meine ehrenamtliche Tätigkeit beim deutschen DIN sowie durch meine Berufung in die fachpraktische Sachverständigenprüfungskommission und als Dozent im Vorbereitungskursen zur Meisterprüfung in den o. g. Handwerken bin ich stets auf der Höhe der technischen Entwicklungen. Zusätzlich zu meiner Gutachtertätigkeit bin ich als Gastdozent bei Handwerkskammern und Innungen sowie in der bundesweiten Sachverständigenausbildung tätig.

Ich verstehe meine Sachverständigentätigkeit als Dienstleistung am Kunden.

Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf bestimmten Fachgebieten besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte - .

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der ständigen Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.