Ein Gerichtsgutachten - richtigerweise als Gutachten im Gerichtsauftrag bezeichnet - wird im Rahmen von Rechtsstreiten (selbständiges Beweisverfahren oder strittiges Hauptsacheverfahren) für Gerichte erstellt. 

Die Einholung eines Gutachtens ist in der Regel dann erforderlich, wenn durch die besondere Fachkunde des Sachverständigen aus feststehenden Tatsachen Schlussfolgerungen gezogen werden müssen oder wenn Befundtatsachen ermittelt werden müssen, um dem Gericht die Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der streitigen Behauptungen von Tatsachen zu verschaffen. Der Sachverständige hat dabei die Aufgabe sein Erfahrungs- und Fachwissen dem Gericht zu vermitteln. 

Das Gericht ist dabei nicht an das Ergebnis des Gutachtens gebunden, sondern entscheidet über die Glaubwürdigkeit und Plausibilität des Sachverhaltes nach freier richterlicher Würdigung der Beweise.

Selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren)

Sind nach der Ausführung von Glaserarbeiten Baumängel oder Schäden aufgetreten und ist keine Einigung mit dem Auftragnehmer in Sicht, so kann die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens sinnvoll sein. Dieses kann dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine gerichtsfeste Sicherstellung von Beweisen zu gewährleisten.

Hinsichtlich des vom Gericht zu beauftragten Sachverständigen hat der Antragsteller ein Vorschlagsrecht. Häufig folgen die Gerichte diesen Vorschlägen, wenn im Antrag die besondere Fachkompetenz des Gutachters dargelegt wird.