Versicherungsgutachten sind Sonderformen des Privatgutachtens. Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung oder von Versicherten/Geschädigten zur Ermittlung einer Schadensursache und Schadenshöhe gefordert.

Schwerpunkte der Gutachtenerstattung:

  • Begutachtung und Plausibilitätsprüfung von Einbruchs-, Sach- und Haftpflichtschäden
  • Schadensfeststellung
  • Schadensbewertung
  • Schadensdokumentation
  • Schadenshergangsanalysen
  • Zeit- und Restwertermittlung

Wertermittlung zur Festlegung von Versicherungsprämien:

Bei einer Leistungspflicht des Versicherers können vom Sachverständigen Fragen bezüglich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür anfallenden Kosten sowie des möglichen Minderwertes beantwortet werden. Optional kann eine Schadensbeseitigung veranlasst und deren fachgerechte Ausführung überwacht werden. Es können auch Gegengutachten durch den Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben werden. Diese sollen mögliche Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft oder unterschiedliche Ansichten über die Schadenhöhe fachlich darlegen. Ist ein solches Gegengutachten erforderlich, müssen die Versicherungsgesellschaften in der Regel auch die Kosten des Gutachtens tragen.