Um die Gerichte zu entlasten und eine Einigung zweier Parteien über ein streitbefangenes Objekt ohne Beschreitung des Rechtsweges kurzfristig zu ermöglichen, wurde vom Gesetzgeber das so genannte Schiedsgutachten ins Leben gerufen. Es stellt eine große Chance der außergerichtlichen Streitbeilegung dar, spart Zeit, Kosten und wahrt die guten Beziehung.

Im Zeichen der Globalisierung, kommen diese Grundgedanken unter den Begriff der "Mediation" in der letzten Zeit wieder in Mode. Das Schiedsgutachten unterscheidet sich vom außergerichtlichen Gutachten (Privatgutachten) lediglich darin, dass der Vertrag mit dem Sachverständigen nicht von einer, sondern von beiden Parteien geschlossen wird.

Beide Parteien einigen sich im Vorfeld auf einen Sachverständigen und verpflichten sich in einem gemeinsamen Vertrag mit dem SV, den Ergebnissen und Empfehlungen des Gutachtens Folge zu leisten. Ein Verweigern der Anerkenntnis des Gutachtens der Partei, in deren Sinn das Ergebnis nicht liegt, wird ausgeschlossen. Auf diesem Wege soll vor allem eine schnelle Einigung ermöglicht werden und die Kosten für Gerichte und Anwälte eingespart werden.

Vorgehensweise

Zunächst wird zwischen den Parteien und dem Sachverständigen als Schlichter ein Vertrag geschlossen, in dem die strittigen Sachverhalte beschrieben sind und die Vereinbarung getroffen wird, dass sich die Parteien der Beurteilung des Sachverständigen unterwerfen.
Anschließend wird ein gemeinsamer Ortstermin durchgeführt, bei dem der Sachverständige die zur Beurteilung benötigten Feststellungen und Untersuchungen vornimmt. Daraufhin wird ein schriftlichen Gutachten oder ein schriftliches Ergebnisprotokoll (bei Vereinbarung eines mündlichen Gutachtens) verfasst, an dessen Ergebnis sich beide Parteien rechtskräftig auf Grund des geschlossenen Vertrages gebunden haben.
Ein Vertragsformular für meine Beauftragung zur Erstellung eines Schiedsgutachtens stelle ich Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung. In diesem Formular sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Schiedsgutachten beschrieben. Ferner enthalten Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen meines Sachverständigenbüros. Diese Seiten können Sie gemeinsam mit der anderen Partei besprechen, ausfüllen und mir in 3 facher Fassung - von beiden Parteien unterschrieben - zusenden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Juristen als Schlichter einzusetzen, der von den Parteien gemeinsam hierfür beauftragt wird. Der Sachverständige unterstützt in diesem Fall den Juristen bei der Klärung des bautechnischen Klärung der Sachlage.

Infos zu Schiedsgutachten

Schiedsgutachten dienen ausgesprochen der außergerichtlichen Beilegung einer Streitfrage.

Der Schiedsgutachter übernimmt dabei die Funktion eines Schiedsgerichtes.

Es handelt sich also bei dem Schiedsgutachten um eine Kombination aus Streitgutachten und Schiedsspruch.

Die Entscheidung des Schiedsgutachters ist rechtskräftig wie die eines Schiedsgerichtes.

Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass alle Beteiligten das Schiedsgutachten wünschen und gemeinsam in Auftrag geben.